Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Anima Yoga
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Yogastudios „ANIMA – Raum für Yoga und Bewegung“ (nachfolgend ANIMA), Feldkirchnerstraße 5/4, 9062 Moosburg. Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von ANIMA unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus dem jeweiligen Vertragen etwas anderes ergibt.
1. ANGEBOTE VON ANIMA
1.1 Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (5er/10er-Block). Eine Kündigung ist nicht möglich, die Leistungen sind innerhalb von 2 Jahren abzurufen. Ein 5er- oder 10er Block ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
1.2 Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von ANIMA enthalten sind wie Events, Workshops und dgl. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
1.3 Das Nähere regeln jeweils diese AGB.
2. NUTZUNGSBERECHTIGUNG, VERWENDUNGSRISIKO
2.1 Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“) ist ausschließlich die im Vertrag (= Kauf von Mehrfachkarten) als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsvertrage gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Grunde im Verantwortungsbereich von ANIMA die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
2.2 Die ausgehängte Hausordnung von ANIMA ist zu beachten, jeder Übungsleiter/Trainer hat Hausrecht.
3.KÜNDIGUNG/ STORNIERUNG
3.1 Bei Mehrfachkarten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
3.2 Bei Onlineanmeldung ist die Stornierung via Buchungsplattform Fyndery erforderlich. Stornierungsbedingung sind bei Fyndery einsehbar.
4. VORÜBERGEHENDES RUHEN DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN (RUHEZEIT)
4.1 Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden, mindestens 3- monatigen Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist ANIMA durch eine schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
4.2 Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von ANIMA nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit (= Gültigkeit der Mehrfachkarten) der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
5. KURSE, ÖFFNUNGSZEITEN
5.1 ANIMA ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Website und/oder Aushang und/oder Benachrichtigung via Telefon/E-Mail bekannt gemacht ODER im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
5.2 Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist ANIMA berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Website und/oder Aushang bekannt gemacht.
5.3 Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
5.4 ANIMA ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen.
5.5 ANIMA ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen vorher deutlich kommunizierten (via Website/Aushang/mündlicher Benachrichtigung) Betriebsurlaub mit einer Frist für Vorinformation von mind. 7 Tagen, die insgesamt einen Zeitraum von zehn Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
5.6 Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern des Studios wird sich ANIMA bemühen, eine Vertretung für die jeweiligen Übungseinheiten/den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit/Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit/eines Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beiträge, sofern ausreichend andere Übungseinheiten/Kurse zur Verfügung stehen, die von den Teilnehmern genutzt werden können.
5.7 Für den Fall einer behördlich angewiesenen, vorübergehenden Schließung des Yoga- und Bewegungsbetriebs vor Ort (im Studio) durch „höhere Gewalt“ wie zB.: Naturkatastrophen, Pandemien, etc., stellen wir ein angemessenes Angebot via Live Stream Online Klassen zur Verfügung.
5.8 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
6. NUTZUNGSGEBÜHREN, FÄLLIGKEIT UND UMSATZSTEUERN
6.1 Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
6.2 ANIMA ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote jederzeit zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von ANIMA mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
6.3 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist ANIMA berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
6.4 Sofern ANIMA besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewahrt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Seniorentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. ANIMA ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
6.5 Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift bzw. nicht eingelangten Zahlung kann ANIMA eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EURO 50,- (in Worten EURO fünfzig) verlangen.
7. HAFTUNG
7.1 ANIMA haftet für etwaige Schaden insoweit, als
(a) ANIMA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von ANIMA in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
7.2 Darüber hinaus haftet ANIMA, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schaden, die ANIMA oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstande, insbesondere für Wertgegenstande und Garderobe, übernimmt ANIMA keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, ihre Wertgegenstände in den jeweiligen Übungsraum mitzunehmen.
7.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von ANIMA ist unzulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber ANIMA.
7.6 Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, ANIMA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewahrtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewahrtem Firmen- oder Gruppentarif).
7.7 Eltern haften für ihre Kinder.
8. GESUNDHEITSZUSTAND DES NUTZERS
8.1 Vor der Teilnahme an Kursen bei ANIMA erklärt jeder Teilnehmer, dass er gesundheitlich zur Teilnahme an Kursen des Studios befähigt ist, nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. ANIMA ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen. Die Kurse/Seminare/Einzelstunden sind weder therapeutischer Natur noch Ersatz für eine ärztliche und/oder psychiatrische /psychotherapeutische Diagnose, bzw. Behandlung, sondern kann diese nur ergänzen.
8.2 ANIMA biete gesonderte Yoga-Einheiten für Schwangere an, in denen besonders auf dessen Bedürfnisse eingegangen wird. Die Teilnahme an allgemeinen Yoga- Einheiten steht den Schwangeren frei, jedoch ist es ratsam den Yoga-Lehrer/In vorher in Kenntnis zu setzten, dass eine Schwangerschaft besteht. Die Betroffene sollte vor der Yoga-Praxis eine ärztliche Zustimmung eingeholt haben und sich selbst im Vorfeld über Yoga in der Schwangerschaft informiert haben. Alle Haltungen und Bewegungsabläufe sollen den Fortschritt der Schwangerschaft angepasst werden.
9. RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Klagenfurt am Wörthersee.
Mit der Teilnahme & Bezahlung der Kurse akzeptieren die Teilnehmer die AGB sowie Datenschutzbestimmungen.
10. Datenschutzbestimmungen sind auf Datenschutz (Link zur Seite) dargelegt.